Geschichte
› Schon Mitte des 19. Jahrhunderts wurden im angelsächsischen Raum, von vorzeitiger Kündigung betroffene Lebens- oder Rentenversicherungspolicen aufgekauft und weitergeführt.
Seitdem hat sich daraus ein lebhafter Handel mit britischen Policen entwickelt. Policen nach deutschem Recht können erst seit 1999 an Policenverkäufer veräußert werden. Ab diesem Zeitpunkt haben Versicherungsnehmer die Möglichkeit, ihren Vertrag mit einem attraktiven Preisaufschlag zu verkaufen anstatt ihn zu kündigen. Mittlerweile hat sich dieser Markt konsequent weiterentwickelt. Neben einigen Policenkäufern haben sich auch Banken und geschlossene Fonds diesem Geschäftsmodell geöffnet.

